Am 29.10.2022 wurde mit insgesamt 11 Fahrzeugen in zwei Fahrten das Fahren im geschlossenen Verband geübt.
Ein Verband im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§27 StVO) besteht aus mehreren Fahrzeugen, die rechtlich als ein einziges Fahrzeug gewertet werden. Die Voraussetzungen sind, dass die Fahrzeuge innerhalb des Verbands erstens einheitlich gekennzeichnet sind und zweitens durch ihr Verkehrsverhalten von anderen Verkehrsteilnehmern als geschlossene Einheit (“geschlossener Verband”) wahrnehmbar sind.
Dass der geschlossene Verband als ein Fahrzeug gewertet wird, hat zur Folge, dass alle nachfolgenden Fahrzeuge auch bei einer roten Ampel weiterfahren dürfen, solange das erste Fahrzeug die Ampel bei “grün” passiert hat, das gilt ebenso bei allen anderen Vorfahrtsregelungen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den geschlossenen Verband zwar nicht unterbrechen, z.B. durch Einscheren mitten in den Verband oder durch querende Radfahrer / Fußgänger. Solche Unterbrechungen kommen in der Praxis jedoch trotzdem häufig vor und dann gilt der Grundsatz der Unfallverhütung. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist das Fahren in Kolonne für die Kraftfahrer eine Herausforderung, die regelmäßig geübt werden muss.
Zunächst wurde daher im Rahmen der Übung am 29.10. eine Belehrung und Einweisung durchgeführt. Anschließend wurden die Fahrzeuge als geschlossener Verband gekennzeichnet, einerseits durch rechteckige Beflaggung an der Fahrerseite (das letzte Fahrzeug durch grüne Flagge, alle anderen durch blaue) und andererseits durch Einschalten des Blaulichts (ohne Martinshorn). Vor Abfahrt stellten sich die 11 Fahrzeuge in der vorher abgesprochenen Reihenfolge auf.
Dann wurden zwei Fahrten mit jeweils ca. 60 km Länge durchgeführt. Auf beiden Fahrten wurden sowohl Fahrten in geschlossenen Ortschaften, auf Landstraßen und Autobahnen geübt, und ein technischer Halt durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass die oben bereits genannte Wahrnehmung als geschlossene Einheit bezüglich der Abstände zum vorausfahrenden Fahrzeug ein sehr präzises Fahren erfordert: Zur Unfallverhütung muss der gesetzliche Sicherheitsabstand eingehalten werden, die Abstände sollten aber nicht überschritten werden, da sonst der geschlossene Verband ggf. nicht mehr erkannt wird.
Auch eine detaillierte Planung vorab, gute Kommunikation vor und während der Fahrt sowie Funkdisziplin waren essenziell wichtig für ein gutes Gelingen der Verbandsfahrt.
Beim THW wird das Fahren im Verband üblicherweise bei geplanten, längeren Fahrten angewendet, damit der Fahrzeugverband geschlossen bleibt und zeitgleich am Zielort ankommt. Bei Großeinsätzen oder -übungen, wenn viele Verbände gleichzeitig auf denselben Wegen unterwegs sind, muss überdies ein detaillierter Zeitplan sehr genau eingehalten werden, damit sich verschiedene Verbände nicht mischen und der sonstige Verkehr nicht zu sehr beeinträchtigt wird.